TEMPO-100-
PLAKETTE
Mit Ihrem Gespann bis zu 100 km/h schnell fahren
Gespanne wie Anhänger oder Caravans dürfen regulär nur bis zu 80 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen bis zu 100 km/h fahren zu dürfen. Dazu prüfen wir die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstellen ggf. für Sie eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.
Technische Voraussetzungen
Für welche Fahrzeuge ist die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO möglich?
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100-km/h-Zulassung hat
Der Tempo-100-Rechner
Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie mit dem Tempo-100-Rechner oder einfach bei uns vor Ort bestimmen lassen.
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