Untersuchung
nach BOKraft

BOKraft § 41

Spezielle Hauptuntersuchung für Taxen, Mietwagen und Busse

Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.

Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen.

Dies bedeutet, dass Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen. (§ 41 BOKraft)

Besondere Prüfpunkte gemäß BOKraft sind z. B.:

  • Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen
  • gültige Eichung des Fahrpreisanzeigers bzw. des Wegstreckenzählers bei Taxen und Mietwagen
  • Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
  • automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
  • Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen

BOKraft § 42

Außerordentliche Hauptuntersuchung für Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse

Vor der ersten Inbetriebnahme eines Taxis, Mietwagens oder Kraftomnibusses in einem Unternehmen muss vom Unternehmer eine außerordentliche Hauptuntersuchung des Fahrzeugs veranlasst werden. Der Untersuchungsbericht – bei Kraftomnibussen das Prüfbuch – muss der Genehmigungsbehörde danach unverzüglich vorgelegt werden.

Bei fabrikneuen Fahrzeugen kann die außerordentliche Hauptuntersuchung auf die Feststellung beschränkt werden, ob die Vorschriften der BOKraft erfüllt sind.

Besondere Prüfpunkte gemäß BOKraft sind z. B.:

  • Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen
  • gültige Eichung des Fahrpreisanzeigers bzw. des Wegstreckenzählers bei Taxen und Mietwagen
  • Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
  • automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
  • Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen
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