Fristen
Die Untersuchungsfristen – also die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen – sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter. Detailliert finden Sie diese in der Anlage VIII zur StVZO.
Kfz mit mehr als acht Fahrgastplätzen
- für die weiteren Untersuchungen von zwölf bis 36 Monaten vom Tag der Erstzulassung an / alle 6 Monate
- danach / alle 3 Monate
Güter- und Arbeitsfahrzeuge*
- Bis 12 t zulässiger Gesamtmasse: Nach 36 Monaten (nach erstmaligem in den Verkehr kommen) alle 6 Monate
- Ab 12 t zulässiger Gesamtmasse: Nach 24 Monaten alle 6 Monate
* Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t