Sicherheitsprüfung
gem. §29 StVZO

Sicherheit ist alles

Die Sicherheitsprüfung (SP) dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im Besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.

Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind SP-pflichtig.

Bei Fragen zur Sicherheitsprüfung an Ihrem Fahrzeug stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Prüfung

Bei der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung bei ihrem Kraftfahrzeug durchgeführt. Die Überprüfung bezieht sich auf folgende 4 sicherheitsrelevante Baugruppen:

  • Lenkanlage
  • Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell
  • Räder und Bereifung
  • Bremsanlage

Fristen

Die Untersuchungsfristen – also die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen – sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter. Detailliert finden Sie diese in der Anlage VIII zur StVZO.

Kfz mit mehr als acht Fahrgastplätzen

  • für die weiteren Untersuchungen von zwölf bis 36 Monaten vom Tag der Erstzulassung an / alle 6 Monate
  • danach / alle 3 Monate

Güter- und Arbeitsfahrzeuge*

  • Bis 12 t zulässiger Gesamtmasse: Nach 36 Monaten (nach erstmaligem in den Verkehr kommen) alle 6 Monate
  • Ab 12 t zulässiger Gesamtmasse: Nach 24 Monaten alle 6 Monate

* Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t

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